Laufende Bauleitplanverfahren

17. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 17.11.2025 bis 19.12.2025, statt.

Der Entwurf der 17. Änderung samt Begründung in der Fassung vom 28.10.2025 liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Igling während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Montag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr), Donnersbergstraße 1, 86859 Igling, Bauamt Zi.Nrn. 29, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungsnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gelten gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und Emailadressen, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.

Die Unterlagen umfassen:

Anmerkungen und Einwendungen senden Sie uns bitte bis spätestens 19.12.2025 mit diesem:


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