Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 08.09.2023 bis 09.10.2023, statt.Der Entwurf des sachlichen Teiflächennutzungsplanes sowie Begründung in der Fassung vom 25.07.2023 liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Igling während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Montag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), Donnersbergstraße 1, 86859 Igling, Bauamt Zi.Nr. 29, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.Datenschutz:Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und Emailadressen, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.
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